Kreishandwerkerschaft warnt vor unseriösen Inkasso-Büros

Die Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern bekräftigt die Auffassung, dass es sich bei den Forderungen der Gewerbeauskunfts-Zentrale um unseriöse Forderungen handelt.

„Die Kreishandwerkerschaft ist selbst als Inkassodienstleister im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und erlebt jeden Tag, dass die Bedeutung der Inkassowirtschaft wächst“, erklärt Thomas Schilling von der Kreishandwerkerschaft. Gläubiger seien darauf angewiesen, dass sie Geld für Waren oder Dienstleistungen bekommen, denn Zahlungsausfälle würden Unternehmen und Arbeitsplätze gefährden.

Schilling nennt Prüfsteine, nach denen seriöse Inkassounternehmen arbeiten. Diese müssten sich an strenge Auflagen halten. Wer für ein Inkassounternehmen tätig werde, müsse Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Zudem müssten diese Personen strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben.

„Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück“, erklärt Schilling. Inkassounternehmen würden zudem den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner suchen. „Dazu erinnern sie den säumigen Zahler – in aller Regel zunächst schriftlich – an seine Zahlungsverpflichtungen“, so Schilling weiter.

Gebe es Einwände gegen eine Forderung, sollten diese dem Inkassounternehmen mitgeteilt werden. „Seriöse Unternehmen werden darauf selbstverständlich reagieren“, erklärt Schilling.

Strenge Auflagen

Die dem Gläubiger entstandenen Inkassokosten seien Teil des Verzugsschadens, den der säumige Schuldner diesem ersetzen müsse. Zwar seien Inkassounternehmen als Kaufleute frei darin, wie hoch die Vergütung ist, die sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren. Der Schuldner müsse aber nur das zahlen, was sich im Rahmen „des Üblichen und Angemessenen“ bewege. Von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt sei eine Anlehnung an das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelte Gebührensystem der Rechtsanwälte.

Der Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) verpflichte seine Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung sehr strenger Regeln für die ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung. Verstoße ein Mitglied dagegen, verhänge der BDIU Sanktionen – von einem Verweis über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.

Bei Problemen mit der Inkassosachbearbeitung eines BDIU-Mitgliedsunternehmens könnten sich Verbraucher an den Verband wenden. Bei Beschwerden fordere der BDIU das Mitgliedsunternehmen zu einer Stellungnahme auf. Dann teile der BDIU dem Verbraucher seine Einschätzung mit, die durchaus von der Meinung seines Mitglieds abweichen kann.

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