Nachdem in den letzten sechs Jahren die Pfändungsfreigrenzen unverändert geblieben sind, kommt es jetzt zu einer spürbaren Erhöhung von 4,4 % im Schnitt. Der Grundfreibetrag beträgt statt 985,15 € künftig 1028,99 €.
Die genauen Freigrenzen sind in einer Tabelle des Bundesjustizministeriums abgedruckt.
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