Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 v.09.05.2011, BGBl I, 825

Ab 01.07.2011 gelten erhöhte Pfändungsfreigrenzen

Nachdem in den letzten sechs Jahren die Pfändungsfreigrenzen unverändert geblieben sind, kommt es jetzt zu einer spürbaren Erhöhung von 4,4 % im Schnitt. Der Grundfreibetrag beträgt statt 985,15 € künftig 1028,99 €.

Die genauen Freigrenzen sind in einer Tabelle des Bundesjustizministeriums abgedruckt.

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