Christbaum im Cockpit: Lichterketten sind nicht erlaubt

Auch wenn es noch so schön festlich und stimmungsvoll aussieht: Kleine Weihnachtsbäume seien im Auto-Cockpit verboten - zumindest, wenn sie irgendwie beleuchtet seien. Alles, was auch außerhalb des Fahrzeugs sichtbar sei, gelte nämlich streng nach den Vorschriften als "lichttechnische Einrichtung". Und die müsse genehmigt sein. Darauf weist Bernd Paczarkowski, Obermeister der Kraftfahrzeug-Innung Gelnhausen hin. Den Experten des Verbands ist aber kein Weihnachts- oder Christbaum bekannt, der eine nationale oder internationale Zulassung vorweisen kann.

Umgekehrt hat sich sogar der Gesetzgeber schon mit dem Thema befasst. In einem amtlichen Zusatz zum Paragrafen 49 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) heißt es nämlich: "Schmuckbeleuchtung, wie Weihnachtsbäumchen an oder in Führerhäusern … sind nicht zulässig." Die gleiche Vorschrift erwähnt auch "in allen Farben blinkende und umlaufende LED-Namensschilder" sowie beleuchtete Firmenzeichen. Die sind ebenfalls verboten. Weil alles, das blinkt, mit Warnzeichen verwechselt werden kann, wird solcherlei "Schmuckbeleuchtung" bei Verkehrskontrollen regelmäßig beanstandet.

Auch beleuchtete Radkästen, Fahrzeugunterseiten und Scheibenwaschdüsen fallen unter das Verbot. Als Richtschnur gilt: Am Auto darf nur leuchten, was ein Zulassungszeichen trägt. Es sind dies ein E im Kreis oder die alte deutsche Kennzeichnung mit dem Buchstaben K und einer Wellenlinie. Wer unsicher ist, sollte einen Spezialisten fragen, beispielsweise in den Kfz-Meisterbetrieben.

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