Autofahrer im WM-Fieber

Deutschland feiert zur Fußball-WM den Ausnahmezustand. Tut es die Polizei auch? Rechtsexperte Dietrich Asche vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe erklärt, was geht und was nicht.

Im Autokorso durch die Stadt fahren – was schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu vor?

Autokorsos gehören mittlerweile während großer Sportereignisse zum Straßenbild. Unabhängig davon gelten die Regeln der StVO. Wer sich also in den Korso einreiht, sollte dies mit Vorsicht und Rücksichtnahme tun.

Raser werden bestraft, auch die Schleicher?

Das grundlose Schleichen im Straßenverkehr kann theoretisch mit einem Bußgeld bestraft werden. Bei einem Autokorso wird die Polizei den Regelverstoß eher selten ahnden.

Hupen, bei Rot über die Ampel fahren, nicht anschnallen, ein paar Promille im Blut. Was ist erlaubt und was gar nicht?

WM hin, WM her – die StVO ist nicht außer Kraft gesetzt. Eine rote Ampel darf nur dann gefahrlos überquert werden, wenn der Autokorso rechtlich als Kolonne beziehungsweise geschlossener Verband unterwegs ist.

Davon kann bei den spontanen Aktionen während der WM keine Rede sein. Es fehlen die Anmeldung bei und die Verkehrswegesicherung durch die Polizei sowie das Führungsfahrzeug. Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß ebenso auf. Es drohen empfindliche Bußgelder.

Ungestraft kommt davon, wer sich bei Schrittgeschwindigkeit nicht anschnallt. Das ist erlaubt. Und Hupen aus reiner Freude kann zwar als Belästigung im Sinne des Immissionsschutzes angesehen werden, aber hier muss man sicher die Kirche im Dorf lassen.

Polizisten sind auch nur Fußballfans. Drücken die Beamten ein Auge zu?

Darauf sollte man nicht wetten. Die Fußball-WM ist kein Freifahrtschein. Allerdings wird die Polizei den Fans die Feierlaune nicht mit übermäßiger Strenge verderben, solange Menschen nicht gefährdet werden und Straftaten wie Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss keine Rolle spielen.

Das Spiel ist aus, der Autoreifen zerstochen. Wer zahlt den Schaden?

Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Täter müssen für die Sachbeschädigung aufkommen. Sind sie über alle Berge, reguliert dies mit Ausnahmen die Vollkasko-Versicherung: Lackschäden werden beispielsweise anstandslos bezahlt, für zerstochene Reifen gibt es dagegen kein Geld.

Werden aber Reifen und Lack durch Vandalismus beschädigt, kommt die Vollkasko abzüglich der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung für die einheitliche Handlung auf. Der Versicherte wird in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Am besten, das Fahrzeug bleibt gleich zuhause stehen oder wird abseits der Fanmeilen geparkt.

Wo fängt der Spaß beim Autoschmuck an, wo hört er auf?

Das klären die Beladungsvorschriften im Paragraphen 22 StVO: Eine Fahne darf bis zu drei Metern nach hinten hinausragen und muss ab einer Länge von einem Meter mit einem hellroten Fähnchen gekennzeichnet sein. Bei bis zu 2,50 Meter hohen Pkw ist nach vorn ein Überstand unzulässig.

Seitlich dürfen keine Stangen oder Pfähle herausstehen, wenn sie insbesondere bei Dunkelheit schlecht erkennbar sind. Und nachts müssen Flaggen, die generell mehr als 40 Zentimeter über dem Auto wehen, beleuchtet werden.

Ansonsten gilt: Spiegel, Blinker & Co. gehören zu den Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs und dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sein.

Quelle: www.kfzgewerbe.de

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